Dienstag, 29. Juni 2010

BGH-Urteil zu Mieterhöhungen

Vergleich mit Nachbarstadt reicht

Mietspiegel auch ohne Sachverständigengutachten zulässig

Ihr Vermieter erhöht Ihre Miete und begründet dies mit dem Mietspiegel einer Nachbargemeinde? Das ist zulässig, entschied nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Allerdings nur, wenn die Kommunen auch in Bezug auf Lage, Größe und Infrastruktur vergleichbar sind.
Der BGH gab damit einem Vermieter Recht, der für eine Mieterhöhung in Backnang bei Stuttgart den sogenannten „einfachen“ Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf herangezogen hatte. Beide Kommunen verfügen jeweils über einen S-Bahn-Anschluss und seien von Stuttgart ungefähr gleich weit entfernt.

Mehr dazu unter: http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2010/06/16/mieterhoehung/bgh-urteil-einfacher-mietspiegel-reicht-vergleich-mit-nachbarstadt-zulaessig.html

 

 

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