Da es immer wieder Anwaltskanzleien gibt, die versuchen schnelles Geld durch Abmahnung von Unternehmen zu generieren, weisen wir hiermit noch einmal auf die Imressumspflicht bei Maklern hin.
Es ist immer darauf zu achten, dass das Impressum auf der eigenen Internetseite den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Für den Maklerbereich hat hierzu der IVD - Immobilienverband Deutschland ein kostenloses Dokument veröffentlich aus dem ersichtlich ist, wie das Imressum aussehen muss. Wir raten allen Maklerkollegen sich dieses Dokument anzuschauen und ggf. das Impressum auf ihrer Internetseite und Email zu aktualisieren.
Den Downloand zu diesem Dokument finden Sie auf folgender Seite:
Dokument: "Keine Pflicht zur Angabe der Aufsichtsbehörde im Web-Impressum"
Dokument: "Pflichtangaben nach § 5 TMG - verschiedene Rechtsformen"
Dokument: "Dienstleistungen- und Informationspflichtenverordnung 2010"
Quelle der Dokumente: IVD West - www.ivd-west.net
Montag, 13. September 2010
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